Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, auch als „Fahrerflucht“ bekannt, ist eine Straftat (!) gemäß § 142 des Strafgesetzbuches (StGB). In diesem Beitrag erfahren Sie, was Fahrerflucht genau bedeutet, welche rechtlichen Konsequenzen drohen und wie Sie sich im Ernstfall richtig verhalten.
Was ist Fahrerflucht?
Fahrerflucht liegt vor, wenn sich ein Unfallbeteiligter vom Unfallort entfernt, ohne seinen Pflichten nachzukommen. Diese Pflichten umfassen:
- Anhalten am Unfallort
- Feststellung der Unfallbeteiligung ermöglichen
- Warten auf die Polizei, insbesondere bei Sach- oder Personenschäden
Es spielt keine Rolle, ob der Unfallverursacher oder ein unbeteiligter Fahrer den Unfallort verlässt. Entscheidend ist, dass eine Unfallbeteiligung vorliegt, was bereits durch eine minimale Berührung – wie z. B. ein Parkrempler – gegeben sein kann. Die Grenze dafür liegt bereits bei 30-50 Euro Fremdschaden.
Strafen bei Fahrerflucht
Wer sich nach einem Unfall unerlaubt vom Unfallort entfernt, muss mit erheblichen Strafen rechnen. Diese richten sich nach der Schwere des Unfalls und können folgende Konsequenzen haben:
- Geldstrafe oder Freiheitsstrafe: Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren sind möglich.
- Führerscheinentzug: Fahrverbot von ein bis drei Monaten oder Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate bis zu fünf Jahren, in schweren Fällen sogar dauerhaft.
- Punkte in Flensburg: Je nach Schwere des Vorfalls können bis zu drei Punkte im Fahreignungsregister eingetragen werden.
- Versicherungsrechtliche Konsequenzen: Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann die Schadenssumme vom Unfallverursacher zurückfordern, und die Kaskoversicherung übernimmt eigene Schäden nicht.
Wann gilt Fahrerflucht als straffrei?
Unter bestimmten Umständen kann Fahrerflucht straffrei bleiben:
- Unbewusstheit: Wenn der Fahrer nicht bemerkt hat, dass er einen Unfall verursacht hat, liegt keine Fahrerflucht vor. Dies ist jedoch schwer nachzuweisen.
- Nachträgliche Meldung: Wer sich nachträglich, innerhalb von 24 Stunden, bei der Polizei meldet, kann bei geringfügigen Sachschäden straffrei bleiben. Dies gilt jedoch nicht bei Personenschäden.
Was tun bei Fahrerflucht?
Wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind, sollten Sie folgende Schritte beachten, um sich rechtlich abzusichern:
- Anhalten und Absichern des Unfallorts: Warnblinklicht einschalten, Warndreieck aufstellen und Verletzten gegebenenfalls Erste Hilfe leisten.
- Personalien-Austausch: Name, Anschrift und Versicherungsdaten austauschen. Bei geparkten Fahrzeugen sofort die Polizei informieren. Zettel hinterlassen genügt nicht!
- Polizei verständigen: Dies ist Pflicht insbsondere bei Personenschäden, hohem Sachschaden oder unklarer Unfallverursachung.
- Dokumentation des Unfalls: Fotos vom Unfallort und den Schäden machen.
Rechtliche Verteidigung bei Fahrerflucht
Wer einer Fahrerflucht beschuldigt wird, sollte unbedingt einen Anwalt für Verkehrsrecht konsultieren. Unsere Kanzlei steht Ihnen mit umfassender Beratung und Verteidigung zur Seite, um Ihre Rechte zu wahren und die bestmögliche Lösung zu finden.
Ihr Ansprechpartner als Anwalt für Verkehrsrecht in Weiden
Patrick Konze
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
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